Der Sprecher des Gesprächskreises Netzpolitik beim SPD-Parteivorstand Björn Böhning und die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel begrüßen das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung von Telekommunikationsdaten:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt eindeutig fest: Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung war nicht nur politisch falsch, sie ist jetzt auch verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat eine klare Niederlage erlitten. Die Telekommunikationsanbieter sind aufgefordert, alle bisher gespeicherten Daten und Kommunikationsvorgänge sofort und ohne Zeitverzug endgültig zu löschen!
Pressemitteilung
Mit dem Urteil haben die Richter der Politik eine klare Absage erteilt, alle Bürger pauschal als potenzielle Straftäter abzustempeln. Die Vorratsdatenspeicherung greift erheblich und unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Nach dem Urteil muss sich die Bundesregierung auch für die Abschaffung der EU-Richtlinie einsetzen, die Grundlage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist. Auch eine Evaluation anderer Überwachungsgesetze auf ihre Verhältnismäßigkeit ist notwendig.
Homepage Jusos Landau
Veröffentlicht am 02.03.2010





